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Rauchmelderpflicht in Bayern

• besteht seit dem 25. September 2012
• gilt für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet wurden
• Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
• mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

Rauchmelderpflicht Bayern im Detail

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet wurden/ zur Zeit errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.Dezember 2017.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
• alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
• alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden. Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel hier.

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der über eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen verfügt.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Sind in der Regel die Vermieter)
Der Besitzer der Wohnung (der Mieter) ist für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Vermieter übernimmt die Wartung selbst.

Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?
Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt, welche Sie hier finden.