Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
• besteht seit dem 11.Juli. 2013
• für alle Wohnungen
• mindestens je 1 Rauchmelder für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die als Fluchtweg dienen
Die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg im Detail
Baden-Württemberg führte die Rauchmelderpflicht am 11.Juli 2013 ein. Einer der Gründe für das Handeln lag sicher in einem Brand in Backnang, bei dem 8 Menschen um das Leben kamen.
Die Pflicht für die Montage von Rauchmelder ist für Neubauten sofort gültig. Für Bestandsbauten galt eine Übergangspflicht bis zum 01.01.2015.
Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg – Für welche Wohnungen?
• alle Neubauten und Umbauten seit dem 11.Juli 2013
• alle Bestandswohnungen müssen bis zum 01.01.2015 im Rahmen der Rauchmelderpflicht nachgerüstet werden.

Wie viele Rauchmelder werden pro Wohnung benötigt?
Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation von Rauchmeldern in folgenden Räumen vor: Aufenthaltsräume, in denen Personen schlafen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Besonderheit: Die Rauchmelderpflicht von Baden-Württemberg ist nicht in Bereich „Wohnungen“ in der Landesbauordnung verankert, sondern im Bereich „Brandschutz“. Somit findet diese Pflicht zum Beispiel auch im Bereich von Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafplätzen und Hotels Ihre Anwendung.
Wer ist für den Einbau und den Betrieb der Rauchmelder zuständig?
Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer des Hauses/ der Wohnung.
Betrieb/Wartung: Für die Wartung, d.h. Batteriewechsel, regelmäßige Test des Rauchmelders und Wartung ist der Bewohner/Mieter verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wird, dass der Eigentümer die Wartung übernimmt.
Die Rauchmelderpflicht in Baden-Württembergs ist hier gesetzlich geregelt:
Gesetzlich festgehalten ist die Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.